Dr. Peter Tauber und Dr. Katja Leikert: „Mehr Gerechtigkeit für Mütter in der Rente“
„Die Mütterrente kommt. Wir können Vollzug melden“, erklärten die heimischen Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Tauber und Dr. Katja Leikert nach der heutigen Abstimmung des Rentenpakets im Deutschen Bundestag. Die Union löse damit eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen ein. Beide Abgeordneten hatten dem Paket zugestimmt. CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber begründete in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag noch einmal die hohe Bedeutung der Mütterrente, für die die Union schon seit vielen Jahren streitet.
Ab 1. Juli 2014 werde für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeiten in der Rente gutgeschrieben. Damit werden anstelle von bisher einem nun zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. „Wer bereits Rente bezieht, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind monatlich einen pauschalen Rentenzuschlag von 28,61 Euro (West) bzw. 26,39 Euro (Osten). Dieser Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli um den Prozentsatz erhöht, um den die Rentenbeiträge generell angehoben werden. Wer noch erwerbstätig ist, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind einen Entgeltpunkt zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben“, erläuterten Tauber und Leikert gemeinsam.
Die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und die Anhebung des Rehabudgets seien zudem wichtige Maßnahmen, von der insbesondere die vielen Menschen in Deutschland profitieren, die jahrelang schwer gearbeitet haben. „Wer wegen Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss oder nicht mehr voll arbeiten kann, ist in ganz besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen“, so die Bundestagsabgeordneten. In der Regel könnten die Betroffenen nicht mit einer üppigen Rente rechnen und die wenigsten könnten an ihrer Erwerbssituation noch etwas ändern.
Zudem werde jetzt auch das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze vereinfacht. „Durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer während des laufenden Vertrages kann ein Arbeitsverhältnis auch über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus verlängert werden. Eine solche Verlängerung ist auch mehrfach möglich“, erklärten Leikert und Tauber. Diese Maßnahme sei besonders den jungen Abgeordneten wichtig gewesen, da sie den Anforderungen sich ändernder Erwerbsbiographien Rechnung trägt.