Fast alle gesetzlich versicherten haben sie: die elektronische Gesundheitskarte mit Namen und Bild. Wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers ging, sollte die Karte eigentlich schon viel mehr können. Auch im Koalitionsvertrag haben wir deshalb festgehalten:
„Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien können die Leistungsfähigkeit in unserem Gesundheitswesen weiter verbessern. Dies gilt insbesondere für die Versichertenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement.“
Ich setze mich als zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür ein, dass es mit den beteiligten Partnern in der Selbstverwaltung möglichst schnell zu einem spürbaren Fortschritt bei der Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte kommt. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu Infos zusammengetragen: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte.html