Rund 2,6 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Etwa bei der Hälfte wird diese Aufgabe von den Angehörigen übernommen. Nicht selten wollen und müssen viele Menschen wegen einer familiären Pflegesituation ihren Alltag grundlegend verändern, sie müssen oft kurzfristig eine erforderliche professionelle Unterstützung organisieren oder auch selbst für längere Zeit die häusliche Pflege übernehmen. Dies stellt die betreuenden Personen insbesondere dann vor große Herausforderungen, wenn sie berufstätig sind. Vor allem Frauen sind von dieser Mehrbelastung betroffen, denn nach wie vor wird die familiäre Pflege vorwiegend von Frauen geleistet. Die Zahl der Pflegebedürftigen und damit auch die Zahl der mit dem Thema konfrontierten Angehörigen wird in der Zukunft noch einmal deutlich steigen. Die Situation für pflegende Angehörige ist schwer genug, es gilt deshalb Hürden abzubauen und zu unterstützen. Als konkrete Hilfestellung hat die Regierungskoalition in den letzten Wochen eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet, die jetzt zügig umgesetzt werden. Zeitliche Flexibilität ist hierbei besonders wichtig. Einem entsprechenden Gesetzesentwurf und eine Regelung der Familienpflegezeit hat das Bundeskabinett erst in der letzten Woche zugestimmt. Ab 1. Januar 2015 besteht ein Rechtsanspruch auf flexibel einsetzbare Zeit für die Pflege von Angehörigen. Zur Organisation der Pflegemaßnahmen werden künftig 10 Tage Arbeitsfreistellung ohne Verdienstausfall gesetzlich festgeschrieben. Weiter wird die Möglichkeit eingeräumt, die Erwerbstätigkeit für bis zu 24 Monate ganz oder teilweise auszusetzen. Auch die Gewährung eines zinslosen Darlehens über einen längeren Zeitraum wird aufgenommen, um Verdienstausfall kompensieren zu können. Wir schaffen mit diesem Schritt eine Verbesserung und Erleichterung, vor allem aber auch eine Klarheit für die Betroffenen, um die Vereinbarung von Familie, Beruf und Pflege zu ermöglichen.