Bericht aus Berlin vom 27. November 2014

Der Deutsche Bundestag hat sich zuletzt einem viel beachteten Thema angenommen: der Sterbehilfe und Sterbebegleitung. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat in diesem Zusammenhang von dem „anspruchsvollsten Gesetzgebungsprojekt der gesamten Legislaturperiode“ gesprochen. Für dieses hochsensible Thema nimmt sich unser Parlament ein Jahr Zeit, um dann voraussichtlich im Herbst 2015 zu einer Entscheidung zu kommen. Im Kern geht es hierbei um die Frage, ob und wie der Gesetzgeber die Sterbehilfe regeln soll. Schon in der ersten Beratung Mitte November war zu erkennen, dass sich das Thema nicht allein rational bewerten lässt, sondern jeder Bundestagsabgeordneter von seinem eigenen Standpunkt aus auch emotional entscheiden wird, wobei die persönlichen Erfahrungen im nahen Umfeld eine große Rolle spielen. Die Beschäftigung mit dem Thema ist deshalb so schwierig, weil es uns mit dem eigenen Tod, dem eigenen Sterben konfrontiert. Ich bin mir sicher, dass diese Frage jeden von uns beschäftigt und sich viele eine Meinung dazu bilden oder bereits gebildet haben. Für mich steht außer Frage, dass es nicht zu einem Geschäft mit dem frei gewählten Tod kommen darf. Daher lehne ich jede Form der gewerblichen Sterbehilfe ab. Der Schutz des Lebens genießt im christlichen Menschenbild, an dem sich die CDU orientiert, höchste Priorität. Wenn ein Mensch unheilbar erkrankt ist, geht es vor allem darum, Schmerzen zu nehmen. Dafür ist ein gutes Palliativ- und Hospizwesen nötig, das wir ausbauen wollen. Wichtig ist bei der Entscheidung weiterhin, dass es eine klare und einheitliche Regelung gibt, um der Ärzteschaft bei diesem sensiblen Thema Klarheit zu geben. Ob dies über den Gesetzgeber geregelt werden muss, ist eine der Fragen, die nicht leicht zu beantworten ist. Wir führen momentan eine wie ich finde sensible und angemessene Debatte um das Thema Sterbehilfe, die zur Entscheidungsfindung beitragen wird.