Bericht aus Berlin vom 16. April 2015

Seit vielen Jahren schon hat nahezu jeder gesetzlich Versicherte die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Regelmäßig zeigen wir sie beim Arzt vor, und der steckt sie in sein Lesegerät – ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Viel mehr gibt dieses Kärtchen noch nicht her. Dabei ist das Potential groß. Ich arbeite im Gesundheitsausschuss daran, dass der Nutzen der „Digitalisierung des Gesundheitswesens“ auch beim Patienten ankommt. Deshalb wird es in den kommenden Monaten ein entsprechendes Gesetz geben. Damit wollen wir u.a. sicherstellen, dass die Gesundheitsdaten auf einer sicheren Internet-Verbindung, der Telematik-Infrastruktur, zwischen Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen versendet werden. Dies ist bislang bundeseinheitlich noch nicht der Fall. Auch sollen mittels der eGK konkrete „Anwendungen“ möglich werden. Vorgesehen ist u.a. ein Medikationsplan, also eine strukturierte Auflistung der Medikamente, die ein Patient einnimmt. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu erhöhen und Risiken von Unverträglichkeiten zu verringern. Bislang fehlt es an einer einheitlichen Dokumentation, die auch einfach per Email aktualisiert und versendet werden kann. Die Kür ist aus meiner Sicht eine elektronische Patientenakte (ePA). Hier fänden sich die gesundheitsrelevanten Daten wie Anamnesen, Befunde, Arztbriefe und weiteres mehr gebündelt, so dass man nicht immer bei null anfangen muss, wenn man den Arzt wechselt. Vielleicht erinnern Sie sich ja noch an ihren letzten Kontakt mit einem neuen Arzt. Da muss man sich bislang fast immer „neu vorstellen“ und selbst dafür Sorge tragen, dass alle Dokumente – wohlgemerkt in Papierform – strukturiert und leserlich zur Verfügung stehen. Ein immenser Aufwand und Fehlerquelle dazu. Eine ePA könnte hier das Leben für alle Beteiligten wesentlich einfacher machen. Denkbar ist noch viel mehr, was das Leben von Patienten dank digitaler Technik vereinfacht. Bei Fragen kommen Sie gerne auf mich zu.