Stellungnahme zur Sterbehilfe

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Katja Leikert und Michael Brand nach der Abstimmung

Nach sorgsamer Abwägung der verschiedenen Gruppenanträge zur gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe habe ich mich entschieden, mich dem Antrag von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) anzuschließen. Im Kern geht es bei diesem Antrag darum, die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen.

Ein Geschäft mit dem Tod und dem Sterben muss ausgeschlossen werden. Weder darf es den Tod auf Krankenschein geben, indem Ärzte per Standesverordnung zum Töten gezwungen werden, noch sollen Tod und Sterben durch Einzelpersonen oder Vereinigungen organisiert und damit zu einem Geschäftsmodell werden.

Der Gesetzentwurf von Brand und Griese sieht Straffreiheit vor für Menschen, die nur im Einzelfall einem Menschen bei der Selbsttötung helfen.

Die lange und emotionale Debatte des Themas Suizidbeihilfe macht deutlich, wie wichtig eine klare und einheitliche Regelung ist, um der Ärzteschaft bei diesem sensiblen Thema Klarheit zu geben.

Mir als Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages ist es ein sehr wichtiges Anliegen, dass ein Arzt nicht kriminalisiert wird, wenn er einem sterbenskranken Menschen hilft, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Der Gesetzentwurf Brand/Griese lässt keine Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen, wie auch die Bundesärztekammer bestätigt.

Wir stoßen bei dieser Gesetzgebung an Grenzen. Selten sind Emotionen und persönliche Erfahrungen so prägend bei einer Debatte wie bei der Sterbebegleitung. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass das Sterben würdevoll erlebt werden kann. Menschen an der Schwelle des Todes brauchen eine verantwortungsvolle und menschliche Begleitung, nicht eine Normalisierung oder gar Professionalisierung der Hilfe zur Selbsttötung.