Pflege ist ein wichtiges Zukunftsthema. Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen hat der Deutsche Bundestag den Bereich der Pflege verbessert. Damit reagieren wir auf die gestiegenen Anforderungen in diesem Bereich. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurden die Mittel zur Pflegeversicherung erhöht, so dass mehr Geld für Leistungen vorhanden ist und die Zahl der Pflegehelfer in den Einrichtungen vor Ort erhöht werden konnte. Rund 2,7 Millionen Pflegedürftigen in Deutschland erhalten damit bereits mehr Leistungen. Die Leistungen für die ambulante Pflege wurden um rund 1,4 Mrd. Euro erhöht, für die stationäre Pflege um rund 1 Mrd. Euro. Mit dem kürzlich beschlossenen Pflegestärkungsgesetz II wird nun noch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt: Statt drei Pflegestufen, gibt es zukünftig fünf Pflegegrade. Damit sollen künftig auch demenzielle Veränderungen stärker berücksichtigt werden. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Wichtig ist, dass alle Menschen die Angebote erhalten, die sie brauchen, von der Tagespflege bis zu vollstationären Angeboten. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen dann zum Jahr 2017 wirksam werden. Ich bin überzeugt, dass diese Reform für alle Betroffenen von Nutzen sein wird, da der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst wird. Über die Leistungshöhe entscheidet künftig, was jemand noch selbst kann und wo sie oder er Unterstützung braucht – unabhängig davon, ob jemand an einer Demenz oder körperlichen Einschränkung leidet. Alle Pflegebedürftigen erhalten damit gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Als Mitglied im Gesundheitsausschuss ist mir die enge Begleitung der Umsetzung vor Ort besonders wichtig. Mit zahlreichen Besuchen in Pflegezentren und dem Austausch mit Betroffenen und Menschen in den Pflegeberufen informiere ich mich über die Situation in der Praxis. Die beiden Gesetze führen zu Verbesserungen, die allen Betroffenen nutzen wird – den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegekräften. Mehr als eine halbe Million Menschen werden nun zusätzlich Unterstützung erfahren. Menschen mit demenziellen Veränderungen werden stärker als pflegebedürftig berücksichtigt und erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung.