Bericht aus Berlin vom 24. August 2016

In den zurückliegenden Wochen hat verstärkt die Frage der Sicherheitslage in Deutschland eine Rolle gespielt. Es war ein richtiges Signal, dass Innenminister Dr. Thomas de Maizière noch einmal einige Dinge deutlich hervorgehoben hat: Deutschland ist ein moderner und weltoffener Rechtsstaat. Er garantiert nicht nur unsere Freiheit, sondern auch unsere Sicherheit als Voraussetzung für unsere Freiheit. Die Glaubensfreiheit ist ein zentrales Grundrecht. Für religiösen Extremismus und den Missbrauch von Religion ist in Deutschland jedoch kein Platz. Das vom Innenminister vorgeschlagene Sicherheitspaket halte ich für einen sinnvollen Schritt, um Terror und Kriminalität zu bekämpfen. Schon nach der bisherigen Beschlusslage des Bundestags werden wir allein in dieser Legislaturperiode insgesamt über 4.600 neue Stellen für die Sicherheitsbehörden des Bundes bekommen – davon alleine 3.250 für die Bundespolizei. Dazu sollen im Zeitraum von 2015 bis 2020 über zwei Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für Technik und weiteres Personal kommen. Das Internet darf kein Schutzraum für Kriminelle sein. Der Kampf gegen die Kriminalität im sog. Cyberraum wird zukünftig verstärkt. Eine „Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ wird kurzfristig eingerichtet. Dort werden Methoden und Strategien zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus im Internet erarbeitet und durchgeführt. Über 400 Personen werden dort arbeiten. Hinzu kommen spezialisierte verdeckte Ermittler („Cyber-Ermittler“), die gezielt illegalen Waffenhandel oder Kommunikation zwischen Terroristen aufklären. Ein weiterer Punkt ist die Modernisierung und Ausweitung von Überwachungstechnik an bedeutsamen Stellen. Zusätzlich werden rund 20 besonders bedeutsame Bahnhöfe mit modernster Videotechnik ausgestattet. Schon jetzt werden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt für alle Personen, die Deutschland aus humanitären Gründen aufnimmt. Zusätzlich soll jetzt ein anlassbezogenes Screening des öffentlich zugänglichen Teils von Social Media-Zugängen geprüft werden, wie es andere Länder bereits heute tun. Damit können zusätzliche Erkenntnisse zu Kontakten und Vorprägungen gewonnen werden. Für Ausländer, die straffällig geworden sind oder von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, soll das Aufenthaltsrecht weiter verschärft werden. Hierfür soll im Aufenthaltsgesetz ein entsprechender Haftgrund der „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ geschaffen werden, um so die Ausreisepflicht in diesen Fällen wirkungsvoll durchzusetzen. Auf diese Weise wird in Zukunft das Instrument der Abschiebehaft verstärkt für ausländische Kriminelle und Gefährder angewendet. Hinzukommen sollen Schnellverfahren für straffällige Ausreispflichtige und ausländische Gefährder. Auch bei der Duldung von Ausreisepflichtigen, die das das Abschiebehindernis selbst verursacht haben, zum Beispiel durch Identitätstäuschung oder dem Begehen von Straftaten, soll es deutlich Verschärfungen geben. Es ist richtig, dass die Bundesregierung handelt, um maßvoll und wirkungsvoll zugleich die Sicherheitsarchitektur in Deutschland weiter zu verbessern.