Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche über ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Ziel ist eine verbesserte Versorgung von Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung, um ihren Alltag möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Zu diesen Hilfs- und Versorgungsmitteln zählen beispielsweise Inkontinenzhilfen und Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte. Mit dem Gesetz wird der Weg zu einer Weiterentwicklung dieser Leistungsbereiche für Versicherte beschritten, indem die Qualität der Hilfsmittelversorgung zum entscheidenden Auswahlkriterium bei der Entscheidung des Versicherten über die am besten zu ihm passende Krankenkasse gemacht wird. Künftig soll für Ausschreibungen von Hilfsmittel durch die Krankenkassen nicht mehr vorrangig der Preis, sondern vor allem Qualitätskriterien die zentrale Rolle spielen. Damit wird zugleich ungerechtfertigten Aufzahlungen ein Riegel vorgeschoben und die Rechte der Patienten auf Beratung und Information weiter gestärkt. Versicherte können fortan zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen, die qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen, ohne Zusatzkosten selbst bezahlen zu müssen. Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, über die von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet zu informieren. Damit können Versicherte die Hilfsmittelangebote verschiedener Krankenkassen vergleichen. Eine Neuerung trifft mit dem Gesetz auch bei der Ausnahmeregelung für Brillengläser in Kraft, wodurch der Leistungsanspruch der Versicherten erweitert wird. Abhängig von der Höhe ihrer Kurz- oder Weitsichtigkeit haben mehr Versicherte künftig Anspruch auf eine Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Betrags oder des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises. Bei dem Gesetz spielt auch die Aufwertung der Leistungen verschiedener wichtiger Berufe der sogenannten Heilmittelerbringer eine Rolle. Es wird ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, um die Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie anderen Therapieberufen durch eine verbesserte Lohnsituation zu unterstreichen und aufzuwerten. Mit dem Beschluss des Gesetzes verbessern wir die Qualität der Versorgung der Menschen, die auf verschiedene Heil- und Hilfsmittel angewiesen sind. Nicht der Preis wird in Zukunft das entscheidende Kriterium sein, sondern die Qualität. Zudem sparen sich viele Versicherte zukünftig die Aufzahlungen für höherwertige Hilfsmittel.