Bericht aus Berlin vom 23. März 2017

Meinem letzten Bericht aus Berlin für das Gelnhäuser Tageblatt stelle ich einen großen Dank an die Redaktion für die Möglichkeit voran, regelmäßig aus dem bundespolitischen Geschehen berichten zu können. Ich bedaure außerordentlich, dass dem Main-Kinzig-Kreis ein traditionsreiches publizistisches Medium und damit eine wichtige journalistische Stimme verloren geht. Allen von der Einstellung der Zeitung Betroffenen wünsche ich für die Zukunft alles Gute. Mit diesem letzten Bericht ziehe ich im Gelnhäuser Tageblatt ein Zwischenfazit des im November 2015 vom Deutschen Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossenen Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Nach dem ersten Jahr des Inkrafttretens ist Zeit für eine erste Bewertung. Kernanliegen ist eine deutliche Verbesserung der Pflege und Versorgung todkranker Menschen. Das Gesetz sieht vor, die Ausgaben für Schmerztherapie und menschliche Begleitung um ein Drittel zu erhöhen. Pro Jahr stehen somit 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, die für die deutschlandweit über 200 Hospize sowie für die rund 1.500 ambulanten Hospizdienste und Palliativstationen bereit. Zusätzlich wurden mit dem Gesetz die Informationsmöglichkeiten verbessert. Viele Menschen wissen nicht, über welche Möglichkeiten die Palliativmedizin heute verfügt und was ein Hospiz leisten kann. Deshalb wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich von den Krankenkassen gezielt beraten zu lassen. Zu dieser Beratungsleistung zählen Informationen über persönliche Vorsorgeentscheidungen wie Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages beobachte ich die Entwicklung sehr genau. Die Hilfsangebote in diesem Bereich sind im vergangenen Jahr auf insgesamt 600 Millionen Euro gestiegen. Allein im Jahr 2016 lagen die Mehraufwendungen für die stationären Hospize bei rund 45 Millionen Euro. Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung wurden 75 Millionen mehr ausgegeben, als noch im Jahr 2015. Das ist ein deutliches Signal für eine klare Weichenstellung und zugleich ein Zeichen dafür, dass die Förderung auch angenommen wird. Von der Bedeutung einer Stärkung der Palliativmedizin bin ich nach wie vor überzeugt, das Gesetz zur Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung ist daher eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Gesetze dieser Legislatur.