
Bei der Abstimmung zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts habe ich am vergangenen Freitag mit „Ja“ gestimmt. Gern lege ich im Folgenden meine Beweggründe für diese Entscheidung dar. Bei der Debatte um die Öffnung der Ehe handelt es sich um ein hochsensibles Thema. Im Kern geht es dabei um die Würde und Anerkennung jedes Einzelnen als gleichwertiger Teil unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es, dass die Entscheidung über diese Frage nicht vor dem Hintergrund parteipolitischer Erwägungen getroffen wurde.
Zu meiner Entscheidung hat mich hauptsächlich ein zentrales Argument bewogen: Ich bin nicht der Ansicht, dass es dem Gesetzgeber zusteht, Menschen aufgrund ihrer persönlichen sexuellen Orientierung in ihrer Würde und Freiheit zu beschneiden. Aus diesem Grund kann ich mich nicht der Position anschließen, die diesen Menschen das Recht auf das Institut der Ehe verwehrt. Nach meiner Meinung widerspricht das dem Grundsatz der Gleichberechtigung.
Die Öffnung der Ehe zuzulassen bedeutet weder einen Verlust für den Rest der Gesellschaft, noch eine Abwertung des Instituts der Ehe. Ganz im Gegenteil, gerade der starke Wunsch derjenigen, die die Verwirklichung der gleichen Rechte und Pflichten der Ehe für sich selbst anstreben, spricht für sich. Denn er zeigt doch, mit wieviel Respekt und Wertschätzung diese Menschen dem Thema Ehe begegnen und wie groß der Wunsch nach Akzeptanz und Anerkennung als gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft ist. Dieses friedliche und nachvollziehbare Ansinnen kann ich nur unterstützen.
Im Übrigen haben wir bereits in den vergangenen 15 Jahren die Rechte und Pflichten der eingetragenen Lebenspartnerschaft kontinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angeglichen. Auch in dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber diesen Weg weiter beschritten. Dementsprechend wurde zu Beginn der Legislaturperiode die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetzlich geregelt, d.h. ein Lebenspartner kann seither das von seinem Partner adoptierte Kind als zweiter Elternteil adoptieren. Überdies hat der Bundestag das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner verabschiedet, mit dem Unterschiede in der Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt wurden.
Somit war bereits vor der Abstimmung vom 30. Juni die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften fast vollständig umgesetzt. Die Öffnung der Ehe ist nun lediglich der konsequente letzte Schritt.