In Krankenhäusern beginnt neue Zeitrechnung

Anfang August hat das Bundeskabinett das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossen. In der stationären und ambulanten Pflege, aber auch in den Krankenhäusern beginnt damit eine neue Zeitrechnung. Wie die geplanten Änderungen in der Praxis ankommen, wollte die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert bei einem Gespräch mit dem Betriebsrat das Klinikums Hanau erfahren. Heike Schuck, Claudia Wiegand, Eva-Maria Herget, Jürgen Strohbach-Hofmann, Ralf von Chamier und Ulrike Troxel sowie Verdi-Vertreterin Hilke Sauthof-Schäfer nahmen das Angebot gerne an und schilderten ihre Sicht der Dinge.

Die wichtigsten geplanten Änderungen für den Krankenhausbereich in der Übersicht: Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett wird künftig vollständig von den Kostenträgern (GKV und PKV) refinanziert, um die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern. Bereits ab dem Jahr 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig von den Kostenträgern übernommen. Die zusätzlichen Finanzmittel sind für Pflegepersonal einzusetzen.

Die Aus­bildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Kranken­pflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Damit soll der Anreiz, wieder mehr auszubilden, deutlich erhöht werden. Darüber hinaus wird die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser ab dem Jahr 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs werden Pflegeeinrichtungen außerdem finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiter zu erleichtern. Zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden die Krankenkassen verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für diese Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden.

„Die geplanten Änderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung und beinhalten eine Reihe sinnvoller Maßnahmen“, bewertete Hilke Sauthof-Schäfer den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf. An einigen Stellen seien jedoch weitere Maßnahmen von Nöten, um sicherzustellen, dass die geplanten Verbesserungen auch tatsächlich in der Praxis ankommen. Beispielsweise müssten Anreize zur Tarifflucht beseitigt werden. Zudem müssten die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte verbessert werden – auch, um den Trend hin zu mehr Teilzeitstellen zu stoppen. Das bedeutet, dass Personalstandards dringend notwendig sind.

Die Ausbildungsvergütung sollte nach dem Willen der Gewerkschaftler nicht nur im ersten Ausbildungsjahr, sondern über die gesamte Lehrzeit von den Kostenträgern übernommen werden; ebenfalls gefordert wird eine Ausbildungsvergütung für alle Gesundheitsberufe. Insgesamt müsse die Qualität der Ausbildung erhöht werden.  Die Betriebsratsvertreter wiesen zudem darauf hin, dass angesichts der Personaleinsparungen der vergangenen Jahre die Zahl der Ausbilder und Ausbildungsstätten zurückgegangen sei. Hier den Betrieb wieder „hochzufahren“ werde einige Zeit in Anspruch nehmen.

„Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bedeutet eine wirklich fundamentale Änderung, auf der wir aufbauen können“, bewertete Katja Leikert, die in der vergangenen Legislaturperiode Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages war, die geplanten Neuerungen. Die Anregungen der Klinikmitarbeiter aus Hanau will sie mit in die politische Diskussion nach Berlin nehmen. Das Parlament wird im Herbst über das neue Gesetz entscheiden.

 

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