Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 18. Februar 2019

Mit seinem Vorstoß zur Grundrente hat Arbeitsminister Heil einen Coup gelandet, zugegeben. Medial wird daraus nun ein Konflikt zwischen CDU/CSU und SPD konstruiert, den es so – zumindest im Grundsatz – gar nicht gibt. „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden“, so steht es im Koalitionsvertrag. Und natürlich soll niemand im Alter Angst um sein Eigenheim haben müssen, nur weil er auf staatliche Leistungen zurückgreifen muss – alles nachzulesen ab Seite 92.

Dort ist im übrigen auch festgelegt, dass die Grundrente über die Rentenversicherung abgewickelt werden soll und dass eine Bedürftigkeitsprüfung Voraussetzung für den Bezug ist. Warum die SPD das Geld nun stattdessen lieber mit der Gießkanne verteilen will und auf Steuererhöhungen setzt, kann ich mir nur mit der nahenden Europawahl sowie den Landtagswahlen im Osten erklären.

Wie CSU-Chef Söder ganz richtig klargestellt hat, geht es bei der Bedürftigkeitsprüfung aber nicht um Schikane, sondern vielmehr um Gerechtigkeit. Die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung würde eine neue soziale Schieflage schaffen, denn es gibt auch Menschen, die zwar nur über eine kleine Rente verfügen, dennoch aber – sei es aufgrund von Einnahmen aus Vermietungen oder anderweitig vorhandenem Vermögen – nicht in einer finanziellen Notlage sind.

Ebenso wenig bis zum Ende durchdacht erscheinen mir die Pläne der SPD zur Abschaffung von Hartz IV. Warum ausgerechnet eine arbeitsmarktpolitische Rolle rückwärts in die Zeit vor 2005 mit in der Spitze fast 5 Millionen Arbeitslosen und einer stotternden Konjunktur das Land in eine erfolgreichere Zukunft führen will, das hat Andrea Nahles mir jedenfalls noch nicht plausibel erklären können.

 

 

 

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