Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 4. März 2019

In der vergangenen Legislaturperiode war ich im Gesundheitsausschuss als Berichterstatterin meiner Fraktion für das Thema Organspende zuständig. Mehr als 1000 Menschen sterben jährlich, weil sie vergeblich auf ein Spenderorgan hoffen, 10.000 befinden sich auf der Warteliste, dazu kommen viele Dialysepatienten, denen geholfen werden kann.Meine Motivation war und ist es, die Zahl der Organspenden signifikant zu erhöhen. Damit potenzielle Organspender schneller identifiziert werden können, ist eine Verbesserung der strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern notwendig.  Diesem Ziel sind wir ein Stück näher gekommen: Vor wenigen Tagen hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen.

Dreh- und Angelpunkt sind die Transplantationsbeauftragten, die künftig  hinzugezogen werden müssen, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen.Damit sie von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden können, wird eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung ins Gesetz aufgenommen. Diese sieht eine anteilige Freistellung der Transplantationsbeauftragten abhängig von der Anzahl der vorhandenen Intensivbehandlungsbetten vor und soll den Krankenhäusern vollständig finanziell erstattet werden. Außerdem soll die Position der Transplantationsbeauftragten gestärkt werden, u.a. durch Zugang zu den Intensivstationen sowie das Erhalten aller erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotenzials.

Weitere Schritte müssen folgen. Ich unterstütze daher Gesundheitsminister Spahn, der eine Debatte über die „Widerspruchslösung“ angestoßen hat, bei der jeder als Organspender gilt, der nicht widersprochen hat. Wenn wir schwerkranken Menschen helfen wollen, müssen wir diese ethisch nicht einfache Diskussion führen. Jeder von uns kann in diese Situation kommen.Es geht wortwörtlich um Leben und Tod.

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