Schnellere Termine, mehr Sprechstunden und bessere Leistungen für gesetzlich Versicherte – dafür steht das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das der Deutsche Bundestag beschlossen hat.
Dreh- und Angelpunkt ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie dienen als zentrale Anlaufstelle und sind unter der bundesweit gültigen Notdienstnummer 116117 rund um die Uhr erreichbar.
Ziel ist es, dem persönlichen Gespräch zwischen Arzt und Patient mehr Raum zu geben. Daher wird das Mindestsprechstundenangebot erhöht. Bestimmte Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten – ohne vorherige Terminvereinbarung.
Für eine schnellere Versorgung und erbrachte Mehrleistungen erhalten Ärzte eine bessere Vergütung. So bekommen endlich diejenigen Mediziner mehr Geld, die sich nicht scheuen, neue Patienten aufzunehmen.
Besonders im ländlichen Raum ist der Ärztemangel ein Problem. Auch hier sorgt das TSVG für Abhilfe: In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen eigene Praxen eröffnen oder Alternativen anbieten, z.B. durch mobile oder telemedizinische Lösungen.Darüber hinaus können die Bundesländer in diesen Regionen auf Zulassungssperren für Arztpraxen verzichten. Um mehr niedergelassene Ärzte für unterversorgte Bereiche zu gewinnen, sollen regionale Zuschläge als Anreiz dienen.
Außerdem wird der Leistungsumfang der GKV erweitert, so werden u.a. die Festzuschüsse für Zahnersatz ab dem 01.10.2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht.
Ganz wichtig ist und bleibt das Thema Digitalisierung: Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten. Im Notfall sind so alle Daten sofort abrufbar.