Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Wer Kindergeldmissbrauch – zu Recht – anprangert, darf die Augen vor Ausbeutung und Lohndumping, insbesondere bei Arbeitskräften aus Osteuropa, nicht verschließen. Um Arbeitnehmer besser vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung zu schützen, hat der Deutsche Bundestag daher das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch auf den Weg gebracht.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll kann damit künftig bereits bei der Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen tätig werden, das Anbieten von Schwarzarbeit in Zeitungen und Online-Plattformen verfolgen, die Familienkassen bei der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch unterstützen und entsprechende Erkenntnisse behördenübergreifend austauschen. Bis 2030 erhält der Zoll insgesamt 4.360 zusätzliche Arbeitsstellen.
Ein zweites Thema, das uns umtreibt, ist der Kindergeldmissbrauch. Gemeint sind damit nicht die legalen Zahlungen ins Ausland für deutsche oder ausländische Kinder. Vielmehr geht es um kriminelle Schlepperbanden, die mit Hilfe von gefälschten Dokumenten und Scheinarbeitsverträgen unberechtigt Kindergeld einstreichen.
Vieles hat sich hier bereits getan. So besteht ein engerer Informationsaustausch zwischen Familienkassen und Meldebehörden. Die Möglichkeit, Kindergeld rückwirkend zu beantragen, wurde auf sechs Monate begrenzt. Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter: U.a. ist es nun möglich, neu zugezogene Unionsbürger in den ersten drei Monaten von Leistungen auszuschließen, wenn begründete Zweifel an einem Kindergeldanspruch bestehen. Der Antragsteller muss dann seinen Anspruch nachweisen; die Beweislast wird umgekehrt. Das soll den Anreiz auf Einwanderung in das deutsche Sozialsystem senken.