„Nah dran an einem historischen Ereignis“ – so werden nicht alle politische Entscheidungen tituliert. Das Migrationspaket, das der Deutsche Bundestag verabschiedet hat, hat genau das jetzt aber geschafft, denn dieser Satz stammt nicht etwa aus dem Mitglieder-Magazin der CDU, sondern aus der „Süddeutschen Zeitung“. Der Autor fasst zusammen, was der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD, fernab aller Diskussionen um YouTube-Videos oder mögliche Kanzlerkandidaten, gelungen ist: die Verabschiedung eines umfangreichen Gesetzespaktes, mit dem wir die Migration ordnen und steuern – inklusive eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das mein Wahlkreisnachbar Peter Tauber bereits 2015 ins Gespräch gebracht hatte.
Erstmals wird damit der deutsche Arbeitsmarkt für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung umfassend geöffnet. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines konkreten offenen Arbeitsplatzes.
Mit dem Gesetzespaket ermöglichen wir die Gewinnung von ausländischen Fachkräften, die unsere Wirtschaft dringend braucht. Gleichzeitig schärfen wir die Instrumente zur Durchsetzung der Ausreisepflicht derer, die am Ende eines Asylverfahrens nicht als schutzbedürftig anerkannt werden und unser Land wieder verlassen müssen. Dazu gehört u.a. eine deutliche Absenkung der Voraussetzungen für den Ausreisegewahrsam und erstmals die Möglichkeit der vorläufigen Ingewahrsamnahme.
Mit einem „Hau-Ab-Gesetz“, wie die Grünen das Migrationspaket verunglimpfen, hat das nichts zu tun: Wer nicht will, dass Menschen, die in Deutschland keine Chance auf Asyl haben, ihr Leben bei einer Flucht aufs Spiel setzen, der muss verhindern, dass sie sich aufgrund falscher Versprechungen auf den gefährlichen Weg über das Mittelmeer machen und zum Spielball krimineller Schlepperbanden werden. Das geht nur mit klaren Regeln.