Der Deutsche Bundestag hat eine Neuregelung der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Die Reform war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die jetzige Regelung aus den 60er Jahren für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Grundsteuer kommt den Städten und Gemeinden zugute, das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro.
Nach den Plänen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD soll für die Erhebung der Steuer künftig nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden.
Die Union hat darüber hinaus eine Öffnungsklausel für die Bundesländer durchgesetzt: Jedes Land kann dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen. Damit sollen Steuererhöhungen vermieden werden.
Entscheidet sich ein Land, von der Bundesgesetzgebung abzuweichen, dürfen daraus aber keine Nachteile für schwächer gestellte Länder entstehen. Heißt: Sollte in einem Bundesland eine niedrigere Grundsteuer anfallen, muss das Bundesland immer noch den gleichen Betrag an den Länderfinanzausgleich zahlen.Auch in Zukunft werden die Städte und Gemeinden den jeweiligen Hebesatz selbst bestimmen können.
Auf unterschiedliche Gegebenheiten – etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Regionen – kann so flexibel eingegangen werden. Die Union hat Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entsteht.
Erforderlich ist nun die für eine Grundgesetz-Änderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Eine Landesregelung ist dann ab sofort möglich, kann aber auch erst später erfolgen. Denn die Neuregelung bewirkt, dass die bestehende Grundsteuer-Regelung noch bis 2024 angewendet werden kann.