Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 2. September 2019

Es ist eine schwierige Situation: Die Mutter oder der Vater benötigen stationäre Pflege, das Geld für einen Platz im Altersheim reicht aber nicht aus. Rund 1700 Euro pro Monat beträgt der durchschnittliche Eigenteil für einen Platz im Pflegeheim in Deutschland. Wenn der zu Pflegende diese Summe aus eigenen Mitteln nicht aufbringen kann, nimmt der Staat die Kinder in Pflicht. Die Einkommensgrenze liegt dabei bisher bei Alleinstehenden bei einem Jahreseinkommen von 21.600 Euro netto und bei Familien bei 38.800 Euro netto.

Das soll sich nun ändern: Das Bundeskabinett hat das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ beschlossen. Der so genannte „Elternunterhalt“ soll dann erst ab einer Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto greifen. Gleiches gilt für die Eltern volljähriger behinderterKinder. Zukünftig sollen nur noch Eltern mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr verpflichtet werden, sich zu beteiligen, wenn z.B. Eingliederungshilfen gewährt werden. In Kraft treten soll das neue Gesetz nach Abschluss der parlamentarischen Beratung zum 1. Januar 2020.

Wer schon einmal einen nahen Verwandten gepflegt hat, weiß, welcher Druck in dieser Situation auf allen Beteiligten lastet. Der zu Pflegende will der Familie nicht zur Last fallen; für die Angehörigen ist es umgekehrt oft nicht leicht, allen Ansprüchen – seien es Job, Beruf oder eigene Kinder – gerecht zu werden. Wenn dazu noch finanzielle Sorgen kommen, droht die emotionale Last überhand zu nehmen. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wollen wir den Betroffenen zumindest diese Angst nehmen. Niemandem soll ein dringend benötigter Platz im Pflegeheim – etwa, weil eine Versorgung zu Hause nicht möglich ist oder die Kinder weit weg leben – verwehrt bleiben, nur weil der eigene Geldbeutel dafür nicht ausreicht.

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