Ich werde oft gefragt, wie ich zur Politik gekommen bin. Ganz klassisch: Weil ich mich geärgert habe! Als ich nach der Elternzeit in meinen Beruf zurückwollte, gab es nicht genügend Kinderbetreuungsangebote. Das wollte ich ändern – und wurde politisch aktiv. Meine Motivation von damals treibt mich noch heute an. Vieles hat sich positiv verändert. Mittlerweile gibt es einen Rechtsanspruch auf U3-Betreuung. Doch der Bedarf endet nicht mit dem Verlassen des Kindergartens – im Gegenteil. Bereits im Zuge der Koalitionsverhandlungen habe ich mich daher für einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter stark gemacht.
Umso mehr freut es mich, dass die Bundesregierung das Thema nun weit oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Ab 2025 soll es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz am Nachmittag geben. Dabei unterstützt der Bund die Länder finanziell: 2 Milliarden Euro werden dafür in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
Wichtig ist dabei: Es geht um einen Anspruch, nicht um eine Pflicht. Wer seine Kinder nach der Schule lieber zuhause betreuen will und kann, soll das natürlich auch in Zukunft tun. Die Statistik lehrt uns jedoch, dass der Betreuungsbedarf in den vergangenen Jahren immer stärker gestiegen ist. Laut Umfragen liegt er bundesweit mittlerweile bei 75 Prozent.
Mit dem Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter schaffen wir nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es geht auch um Chancengerechtigkeit. Es kann nicht sein, dass die Herkunft immer noch über den schulischen Erfolg entscheidet. Insbesondere für Mütter bietet ein verbessertes Betreuungsangebot Wege aus der Teilzeitfalle. Wer mehr arbeitet, verfügt über ein höheres Einkommen und hat später mehr Rente. Ein besseres Mittel gegen Altersarmut gibt es nicht.