Kolumne in der Wetzlarer Neuen Zeitung vom 30. Dezember 2019

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – so steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Übersetzt heißt das: Menschenrechte sind universell. Sie gelten nicht nur hierzulande, sondern weltweit. Sie sind nie selbstverständlich und wir müssen uns immer wieder für ihre Einhaltung einsetzen.

Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass sich Entwicklungshilfeminister Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam für die Einführung eines Lieferkettengesetzes stark machen. Es soll sicherstellen, dass im Ausland produzierte Textilien nicht zu Hungerlöhnen hergestellt oder Rohstoffe nicht von Kindern gefördert werden. Gelten soll die Neuregelung für größere Unternehmen. Ausdrücklich nicht gemeint ist der Handwerker vor Ort, der nicht im Detail weiß, wie die Kupferkabel produziert werden, die er auf der Baustelle verlegt. Und natürlich muss auch die Haftungsfrage geklärt werden, wenn es um die Zulieferung Dritter geht.

Viele deutsche Unternehmen haben sich des Themas bereits angenommen, beispielsweise im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen wie dem  Textilbündnis oder dem „Grünen Knopf“. Doch diese Bemühungen reichen leider nicht aus. Es ist ein gutes Signal, dass sich zum Tag der Menschenrechte kürzlich über 40 deutsche Unternehmen für ein nationales Lieferkettengesetz ausgesprochen haben. Allerdings gibt es über 300.000 deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig sind. Eine Umfrage unter ihnen hat ergeben, dass sich davon leider nur 20 Prozent im Rahmen einer Selbstverpflichtung mit dem Thema Menschenrechte auseinandersetzen. Das ist zu wenig.

Es ist Unsinn, wenn Vertreter der Linken behaupten, dass unser Reichtum nur von der Armut des Südens abhängt. Schon im ersten Semester Volkswirtschaftslehre lernen Studenten, dass auch ärmere Regionen vom Welthandel profitieren. Richtig ist aber, dass wir hohe Maßstäbe an das Thema Menschenrechte anlegen müssen. Wir wollen zuhause keine Kinderarbeit und wir sollten sie weltweit ächten. Wir wollen hier bei uns hohe Arbeitsstandards und deshalb ist es auch richtig, dass derjenige, der am Ende der Lieferkette steht, von seiner Arbeit leben kann. Und schließlich darf es kein Wettbewerbsnachteil für Unternehmen sein, wenn sie sich bereits freiwillig für ökologische Mindeststandards und faire Löhne einsetzen.

Deutschland ist sowohl drittgrößtes Import-, als auch Exportland. Auch aus diesem Grund tragen wir eine besondere Verantwortung. Und mit diesem Anspruch sind wir weltweit nicht allein. Länder wie Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, aber auch die USA und Australien haben bereits Lieferkettengesetze. Ihrem guten Beispiel sollten wir folgen – mit Augenmaß und in enger Abstimmungen mit der Wirtschaft und den Verbänden.

Der Plan für das weitere Vorgehen liegt bereits auf dem Tisch: Im Frühjahr soll im Rahmen einer zweiten Selbsteinschätzung der betroffenen Unternehmen herausgefunden werden, ob sich das Ergebnis signifikant bessert. Falls nicht, soll ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht werden. In der zweiten Jahreshälfte übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Dann soll das Thema auch in Europa weit oben auf die politische Agenda gesetzt werden.

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