Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 22. Juni 2020

Sexueller Kindesmissbrauch trifft die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Hinter jeder  Schlagzeile steht ein zerstörtes Kinderleben. So wie jüngst in Münster. Selbst erfahrene Ermittler sprechen von der Grenze des Erträglichen, die hier erreicht wurde. Daran kann man ermessen, wie groß das Leid der betroffenen Kinder sein muss. Wir müssen den Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch viel entschlossener führen. Im Februar hat der Deutsche Bundestag erlaubt, dass Ermittler sich mit computergenerierten Missbrauchsbildern Zugang zu so genannten Darknet-Foren verschaffen können. Das ist wichtig, wenn wir die Täter auf frischer Tat überführen wollen. Dabei dürfen wir es aber nicht bewenden lassen.

Die CDU hat sich dazu glasklar positioniert. Wir fordern, Kindesmissbrauch immer als Verbrechen einzustufen und nicht nur als Vergehen. Drastische Strafen müssen die Antwort auf solche entsetzlichen Taten sein. Auch den Besitz von kinderpornografischem Material wollen wir härter bestrafen. Es kann nicht sein, dass das Strafmaß für einen einfachen Ladendiebstahl höher liegt. Und wir brauchen endlich eine rechtssichere Vorratsdatenspeicherung. Falsch verstandener Datenschutz darf niemals über dem Opferschutz stehen. Die Internet-Service-Provider müssen verpflichtet werden, Fälle von Kinderpornografie an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Und: Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern müssen länger, idealerweise sogar unbegrenzt, im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis erfasst sein. Bislang werden die Daten nach zehn Jahren gelöscht.

Für Ärzte, Erzieher, Lehrer, aber auch für jeden einzelnen von uns gilt: Alle müssen Kinder wirksam schützen. Dazu gehören verpflichtende Weiterbildungsangebote, um Missbrauch zu erkennen und im Ernstfall richtig zu handeln.

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