Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 14. September 2020

Es ist ein wichtiges Signal, dass Bundesjustizministerin Lambrecht auf massiven Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion endlich einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt hat. Immer mehr Minderjährige sind in ihren Familien nicht sicher. Laut Statistischem Bundesamt wurde im Jahr 2019 bei rund 55.500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Diese Zahl markiert einen neuen Höchststand. Wir sprechen hier aber nicht über abstrakte Zahlen, sondern über konkrete Schicksale.

Der Entwurf des Justizministeriums sieht eine Reihe von Gesetzesverschärfungen vor. So soll der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder immer als Verbrechen eingestuft werden und mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe einhergehen. Bislang droht Tätern bei einem Vergehen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal zehn Jahre. Auch die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen zum Verbrechen heraufgestuft werden. Darüber hinaus sollen einschlägige Einträge im erweiterten Führungszeugnis verlängert, Strafbarkeitslücken geschlossen und die Prävention gestärkt werden. 

An einigen Stellen geht der Gesetzentwurf aber noch immer nicht weit genug: Wir brauchen u.a. eine rechtssichere Lösung für die Verkehrsdatenspeicherung. Außerdem müssen die Internet-Provider verpflichtet werden, bei Verdacht auf Sexualstraftaten an Kindern auch die Bestandsdaten der Kunden – E-Mail-Adresse, Kreditkartennummer – an die Ermittler weiterzugeben. Auch die Untersuchungshaft bei Verdacht auf Kinderpornografie muss leichter möglich sein. Die EU hat einen Aktionsplan für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch vorgelegt. Gemeinsam müssen wir zum Wohle der Kinder hartnäckig am Ball bleiben.

An einigen Stellen geht der Gesetzentwurf aber noch immer nicht weit genug: Wir brauchen u.a. eine rechtssichere Lösung für die Verkehrsdatenspeicherung. Außerdem müssen die Internet-Provider verpflichtet werden, bei Verdacht auf Sexualstraftaten an Kindern auch die Bestandsdaten der Kunden – E-Mail-Adresse, Kreditkartennummer – an die Ermittler weiterzugeben. Auch die Untersuchungshaft bei Verdacht auf Kinderpornografie muss leichter möglich sein. Die EU hat einen Aktionsplan für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch vorgelegt. Gemeinsam müssen wir zum Wohle der Kinder hartnäckig am Ball bleiben.

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