Noch im Dezember wird der Deutsche Bundestag das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg bringen und damit den teils katastrophalen Zuständen in der Fleischindustrie einen Riegel vorschieben. Nicht zuletzt die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen haben deutlich gemacht, dass der Staat hier dringend eingreifen muss. Selbstverpflichtungen der Branche haben nicht zu den notwendigen Veränderungen geführt. Unhaltbare Zustände bei den Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnissen waren die Folge. Es kann nicht sein, dass einige schwarze Schafe eine ganze Branche in Verruf bringen. Deshalb ist es richtig, dass wir den Metzger vor Ort weitestgehend von den neuen Regelungen ausnehmen. Das traditionelle Fleischerhandwerk ist nicht vergleichbar mit der industriellen Massenproduktion.
Im Kerngeschäft der industriellen Fleischproduktion dürfen hingegen künftig nur noch eigene Beschäftigte des Unternehmens tätig sein. Werkverträge und Leiharbeit sind nicht mehr zulässig. Gleichzeitig setzen wir gemeinsam mit den Ländern auf eine konsequente Überwachung der Betriebe. Um den Betrieben der Fleischverarbeitung – im Gegensatz zu Schlachthöfen – bei saisonalen Auftragsspitzen die notwendige Flexibilität zu ermöglichen, soll Zeitarbeit in diesem Bereich in engen Grenzen zunächst weiter möglich sein, allerdings gelten die gleichen Arbeitsbedingungen und dieselbe Bezahlung wie für die Stammbelegschaft.
Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat es auf den Punkt gebracht: „Das Gesetz wird einen Schandfleck unserer Sozialen Marktwirtschaft beseitigen, vor dem wir alle zu lange unsere Augen verschlossen haben.“ Die Frage, ob wir Massenschlachterei grundsätzlich für den richtigen Weg halten, muss sich freilich am Ende jeder von uns selbst stellen. Angebot und Nachfrage regulieren auch hier den Markt.