Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 21. Dezember 2020

Hier wird gelacht, gestritten, geliebt: Familien bilden die Grundlage unseres Zusammenlebens. Konsequent haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die familienpolitischen Leistungen in den vergangenen Jahren ausgebaut. Auch zum neuen Jahr gibt es einige Änderungen: So steigt das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 für das erste und zweite Kind auf jeweils 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf jeweils 250 Euro. Zudem werden die Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer aufgestockt.

Besonderer Beliebtheit erfreut sich das Elterngeld. Fast 2 Millionen Eltern haben diese Leistung im vergangenen Jahr in Anspruch genommen. Es hilft jungen Familien dabei, dass sich sowohl Mütter, als auch Väter Zeit für Familie und Beruf nehmen können. Mit der Reform des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes sorgen wir für noch mehr Flexibilität. Der Entwurf, über den der Deutsche Bundestag im November erstmals diskutiert hat, enthält drei zentrale Bausteine: mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen „Frühchen-Monat“ und weniger Bürokratie. Konkret bedeutet das: Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden. Und: Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. 

Das sind gute Nachrichten, die uns am Ende des Jahres 2020 etwas optimistischer in die Zukunft blicken lassen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes, vor allen Dingen aber gesundes neues Jahr.

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