Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 18. Januar 2021

Jeder kennt diese Situation: Der Besuch bei einem neuen Arzt beginnt mit der Beantwortung vieler Fragen. Welche Medikamente nimmt der Patient regelmäßig ein? In welcher Dosierung? Wie sahen die letzten Blutwerte aus? Oft gehen dabei Infos verloren. Doch Abhilfe ist in Sicht: Seit 1. Januar können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte – kurz ePA – ihrer Krankenkassen erhalten. Dafür habe ich mich in der vorangegangenen Legislaturperiode als Berichterstatterin meiner Fraktion intensiv eingesetzt.

Die ePA wird in drei Stufen eingeführt. Mitte 2021 können alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit den knapp 200.000 niedergelassenen Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern verbunden sein – so sie das denn wollen, die Nutzung ist freiwillig.

Die Vorteil liegt auf der Hand: Je besser die behandelnden Ärzte die Krankengeschichte ihrer Patienten nachvollziehen können, umso gezielter kann die Behandlung erfolgen. Überflüssige Doppeluntersuchungen entfallen, wenn Ärzte Zugriff auf die Befunde ihrer Kollegen haben, Kontraindikationen werden leichter sichtbar. 

In der Anfangsphase können Arztbefunde, der Medikationsplan oder auch  Blutwerte in der ePA gespeichert werden, ab 2022  sollen darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das  Zahnbonusheft digital abrufbar sein. Wert wird dabei auf den Datenschutz gelegt: Allein die Patienten entscheiden, ob und welche Daten in der ePA gespeichert werden und auch, welche wieder gelöscht werden.

Übrigens: Auch das eRezept steht in den Startlöchern; Mitte des Jahres soll es losgehen. Mit Hilfe eines QR-Codes kann das Rezept dann digital per App oder per Ausdruck in der Apotheke eingelöst werden. Hier gilt: Wer kein elektronisches Rezept wünscht, kann auch weiterhin einen Ausdruck erhalten.

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