Homeschooling, Homeoffice, das alles seit Wochen, dazu kein Spielen mit den Freunden zwischendurch, Abstandhalten zu Oma und Opa und für die Eltern kein Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen im Büro, dafür aber Mathe- oder Englischaufgaben, die dringend erledigt werden müssen – der aktuelle Corona-Lockdown stellt Familien vor riesige Herausforderungen. Wenn dazu noch finanzielle Sorgen oder Angst vor dem Jobverlust kommen, weil sich Kinderbetreuung und Arbeit einfach nicht mehr unter einen Hut bekommen lassen, ist die Grenze der Belastung endgültig erreicht. Mit der Ausweitung des Kinderkrankengeldes versucht der Bund Eltern zu entlasten.
Rückwirkend zum 5. Januar können gesetzlich versicherte Eltern im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts und kann über die Krankenkasse beantragt werden.
Neu ist auch: Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, muss das Kind nicht krank sein. Der Anspruch besteht auch dann, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Und: Das Kinderkrankengeld kann auch beantragt werden, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten könnten.
Mit der Ausweitung des Kinderkrankengeldes wollen wir es Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne hohe finanzielle Einbußen um ihren Nachwuchs zu kümmern. Denn die Beschulung und Erziehung von Kindern kann über einen längeren Zeitraum nicht mal eben „nebenbei“ miterledigt werden. Gerade in dieser schwierigen Situation dürfen wir Familien nicht alleine lassen.