Mehr als die Hälfte der Abiturienten in Deutschland sind weiblich, bei den Hochschulabsolventen sind es rund 50 Prozent, bei den Promovierenden 45 Prozent. In den Führungsetagen der deutschen Wirtschaft sind Frauen dennoch nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. So waren 2019 nur 14,7 Prozent der Vorstandsposten in den DAX-30-Unternehmen weiblich besetzt. Damit soll nun bald Schluss sein: Bereits Anfang des Jahres hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ verabschiedet, über den nun auch der Deutsche Bundestag beraten hat.
Bei großen Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind, soll ab vier Vorstandsmitgliedern künftig mindestens eine Frau im Vorstand sein. Der Bund selbst will hierbei mit gutem Beispiel vorangehen, deshalb gelten für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes wie z.B. die Deutsche Bahn AG noch strengere Regeln: Hier soll generell bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau sein. Außerdem müssen Firmen künftig speziell begründen, wenn sie für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat ohne Frauen planen. Davon werden deutschlandweit rund 70 Unternehmen, von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben, betroffen sein.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich außerdem dafür eingesetzt, dass sich besonders in den Bereichen, in denen traditionell viele Frauen tätig sind – also im Gesundheits- und Sozialbereich – dieses Kräfteverhältnis auch auf die Leitungsebene auswirkt: Es ist unverständlich, dass gerade in den Vorständen der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen bislang nur 14 Prozent Frauen vertreten sind. Deshalb soll dort künftig bereits bei Vorständen mit zwei Personen mindestens ein Platz mit einer Frau besetzt werden.
Dass diverse Teams erfolgreicher sind, wurde in unzähligen Studien belegt. Dennoch hat diese Erkenntnis noch nicht überall zu einem Umdenken geführt. Freiwillige Versprechungen der Wirtschaft blieben bislang jedenfalls genau das: Versprechungen. Dass eine Quote das nachhaltig verändern kann, zeigt ein Blick in die Aufsichtsräte. Dort gilt seit 2016 eine verpflichtende Frauenquote von 30 Prozent für voll mitbestimmungspflichtige und börsennotierte Unternehmen. Mit Erfolg: Im Jahr 2019 lag der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten der 200 umsatzstärksten deutschen Unternehmen bei 28,2 Prozent. 2015 waren es nur 19,7 Prozent.
Die Quote ist für mich dabei übrigens nicht Selbst-, sondern Mittel zum Zweck: Denn wenn unsere Kinder anhand von erfolgreichen Vorbildern lernen, dass Frauen selbstverständlich auch in der Wirtschaft Verantwortung an vorderster Stelle übernehmen können, wird eine ausgewogene Besetzung von Führungspositionen irgendwann selbstverständlich und die Quote damit überflüssig sein.