Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 15. März 2021

Als der Kinder- und Jugendmedienschutz in unserem Land zum bis dato letzten Mal geändert wurde, schrieben wir das Jahr 2002. Damals gab es noch keine Smartphones und kein Facebook und auch von Streamingportalen wie Netflix und Co. hatte noch niemand etwas gehört. Mit den neuen technischen Möglichkeiten gehen aber nicht nur Chancen, sondern leider auch neue Gefahren einher. Darum war es höchste Zeit, die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz unserer Kinder an die heutige digitale Medienrealität anzupassen. Der Deutsche Bundestag hat darum das „Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes“ beschlossen.

Darin werden die Anbieter relevanter Internetdienste u.a. zu Voreinstellungen verpflichtet, die Kinder und Jugendliche vor Mobbing, sexualisierter Ansprache, Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Das erklärte Ziel: Kinder und Jugendliche sollen sich im Netz frei bewegen können, ohne dass sie dabei Gefahr laufen, von Fremden angesprochen, bedrängt und im schlimmsten Fall missbraucht zu werden. Damit wollen wir dem so genannten Cybergrooming einen weiteren Riegel vorschieben. Bei der Vergabe von Alterskennzeichen für Filme oder Spiele werden künftig darum nicht mehr nur die Inhalte, sondern auch sogenannte Interaktionsrisiken bei der Beurteilung eines Mediums berücksichtigt, also z.B. Kaufappelle, suchtfördernde Elemente und Chatfunktionen. Damit der Kinder- und Jugendmedienschutz wirksam ist, müssen die neuen Regeln natürlich auch durchgesetzt werden. Dafür soll die neue „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“  sorgen. 

Trotz aller Bemühungen ist klar: Auch das neue Gesetz bietet keine 100-prozentige Sicherheit vor Anmache, verbaler Gewalt oder Glückspielen im Netz.  Aber wir sollten alles tun, um unsere Kinder auch im World-Wide-Web bestmöglich zu schützen.

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