Zwei Sitzungswochen noch in Berlin, dann beginnt die parlamentarische Sommerpause. Im Herbst wird dann ein neuer Bundestag gewählt. Umso wichtiger ist es, dass wir die Zeit nutzen, um wichtige Vorhaben in Gesetzesform zu gießen. Im Bereich der Landwirtschaft standen hier zuletzt zwei Topthemen auf der Tagesordnung:
Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes wollen wir die Marktmacht der vier großen Lebensmittelhändler begrenzen und den Landwirten den Rücken stärken. Darum schieben wir unfairen Handelspraktiken, wie zum Beispiel Auftragsstornierungen in letzter Minute oder einseitigen, rückwirkenden Vertragsänderungen, einen Riegel vor. Zudem wird eine Ombudsstelle eingerichtet. Verboten wird das Zurückschicken von nicht verkauften Erzeugnissen ohne dafür zu bezahlen. Künftig ist es außerdem nicht mehr erlaubt, die Lagerkosten des Käufers auf den Lieferanten abzuwälzen. Damit gehen wir sogar über die Vorgaben einer entsprechenden EU-Richtlinie aus Brüssel hinaus.
Außerdem hat der Deutsche Bundestag ein Verbot des Kükentötens ab Ende 2021 beschlossen. Deutschland wird damit zum weltweiten Vorreiter. Jedes Jahr werden allein hierzulande etwa 45 Millionen männliche Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat mit mehreren Millionen Euro Initiativen unterstützt, die das Töten männlicher Küken überflüssig machen. Mit der Geschlechtsbestimmung im Brutei lässt sich frühzeitig vor dem Schlüpfen prüfen, ob in dem Ei ein weibliches oder männliches Küken heranwächst.
Am Ende haben es die Verbraucher in der Hand, ob das Verfahren sich durchsetzt, oder ob günstigere Eier aus Ländern, in denen das Kükentöten weiterhin erlaubt ist, importiert werden. Auch aus diesem Grund mache ich mich für ein EU-weites Verbot des Kükentötens stark.