Ende Oktober ist der Deutsche Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten und die neuen Abgeordneten haben ihre Arbeit aufgenommen. Doch ganz einsatzfähig ist der Bundestag noch nicht: Die Ausschüsse konnten noch nicht gebildet werden. Aber genau hier werden Gesetzesvorlagen und Anträge diskutiert; sie sind der Ort, wo die eigentliche parlamentarische Arbeit stattfindet.
Der Grund, warum es noch nicht losgehen kann: Die Fachausschüsse – angefangen vom Haushaltsausschuss, über den Auswärtigen Ausschuss bis hin zum Familien- oder Gesundheitsausschuss – richten sich in ihrer Anzahl sowie thematisch nach den Ministerien; sie bilden quasi ihr Spiegelbild. Die Zahl und der inhaltliche Zuschnitt der Ministerien steht allerdings erst nach der Regierungsbildung fest. Bis es soweit ist, dauert es noch – nach Lage der Dinge noch mindestens bis Dezember. Bei der letzten Wahl 2017 hat sich dieser Prozess gar bis in den März des darauffolgenden Jahres gezogen.
Natürlich muss die parlamentarische Arbeit aber weitergehen. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag für die Zeit bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse einen Hauptausschuss eingesetzt. Er ist für die Beratung von Vorlagen zuständig, die ihm vom Bundestag überwiesen werden. Der Hauptausschuss setzt sich aus je 31 ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern aller Fraktionen zusammen. Als stellvertretendes Mitglied gehöre auch ich diesem Gremium an, das bereits mehrfach getagt hat. Unter anderem war ich dabei, als der Hauptausschuss sich mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschäftigt hat. Außerdem wurde über den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beraten, der einen besseren Schutz vor gefälschten Impfpässen fordert. Wichtige Themen, die wir nicht auf die lange Bank schieben können.