Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 28. März 2022

Vier Tage lang hat der Deutsche Bundestag den Haushalt für das laufende Jahr 2022 beraten. Er sieht Ausgaben und Einnahmen von jeweils 457,6 Milliarden Euro vor; die reguläre Neuverschuldung liegt bei knapp 100 Milliarden Euro – doch dabei wird es bei weitem nicht bleiben. Inklusive des angekündigten Sondervermögens für die Bundeswehr steigt die Neuverschuldung bereits auf 200 Milliarden Euro.

Was das Sondervermögen betrifft, gibt es weiterhin große Übereinstimmung im Grundsatz, aber dennoch unterschiedliche Auffassungen in der konkreten Ausgestaltung zwischen den Ampel-Parteien und der Union. Voraussetzung für die notwendige Verankerung im Grundgesetz ist aber eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Als CDU/CSU-Fraktion haben wir noch einmal deutlich gemacht, dass die Gelder aus diesem Topf ausschließlich für die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit verwendet werden dürfen. Leider lässt die bislang von Seiten der Bundesregierung vorgelegte Formulierung auch andere Verwendungsmöglichkeiten zu. Einen Blankoscheck über 100 Milliarden Euro aber wird es von uns nicht geben. Hier muss nachgebessert werden.

Völlig unklar sind bislang Höhe und Inhalt des von Lindner darüber hinaus angekündigten Ergänzungshaushalts, der die finanziellen Auswirkungen des Ukrainekrieges abfedern soll. Auch aufgrund dieser Unwägbarkeiten fällt eine Beurteilung des vorgelegten Haushaltsentwurfs schwer. Fakt ist, dass die Ampel-Koalition wichtige Themen wie die Generationengerechtigkeit – nicht nur in der Klimafrage, sondern auch im Haushalt und in den Sozialsystemen – ausspart. Ebenso unbeantwortet bleibt die Frage nach einer soliden Gegenfinanzierung der rekordverdächtigen Neuverschuldung. Anfang Juni soll der Gesetzentwurf verabschiedet werden. Bis dahin gibt es noch reichlich Beratungsbedarf.

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