Die Widerspruchslösung kommt – allerdings nicht bei uns, sondern in der Schweiz. Mit knapp 60 Prozent haben sich die Eidgenossen für eine Neuregelung beim Thema Organspende ausgesprochen. Dort gilt nun jeder als potenzieller Organspender, der das zu Lebzeiten nicht ausdrücklich ablehnt. Angehörige von Verstorbenen erhalten weiterhin ein Veto-Recht.Der Deutsche Bundestag hat sich bekanntlich gegen die Einführung der Widerspruchslösung, für die auch ich mich stark eingesetzt habe, entschieden. Auch wenn es parlamentarische Mehrheiten zu akzeptieren gilt, bedaure ich dieses Votum sehr. In Deutschland warten rund 8.500 Menschen auf eine Organspende. Mit ihnen bangen viele tausende Partnerinnen und Partner, Kinder, Eltern und Freunde um ihr Leben. Und immer wieder sterben Menschen, weil das rettende Organ zu spät oder gar nicht gefunden wird.
Und die Lage hat sich weiter verschärft: Die Deutsche Stiftung Organtransplantation vermeldet für das erste Quartal 2022 einen massiven Einbruch der Organspendezahlen von 29 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Umso wichtiger ist es, für die Organspende zu werben. Am 1. März ist das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft getreten. Es regelt unter anderem, dass die Ausweisstellen von Bund und Ländern den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen müssen. Auch in der ärztlichen Ausbildung soll das Thema stärker verankert werden. Außerdem ist die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers vorgesehen.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann einem niemand abnehmen. Ich werbe darum dafür, sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen und den eigenen Willen zu dokumentieren. Das ist das mindeste, was jeder einzelne von uns als mündiger Bürger tun kann.