Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 4. Juli 2022

Es ist ein starkes Signal des politischen Zusammenhalts in Europa: Die Ukraine – wie auch die Republik Moldau – erhält den Status eines EU-Beitrittskandidaten. Das haben die 27 EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem jüngsten Gipfel beschlossen. Eine gute und richtige Entscheidung, denn die Ukraine verteidigt im Kampf gegen Putins Truppen auch unsere europäischen Werte. Oder, wie EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen es zusammenfasst: „Die Ukrainer sind bereit, für die europäische Perspektive zu sterben. Wir wollen, dass sie mit uns den europäischen Traum leben.“

Dabei ist allen Beteiligten klar, dass auch die Ukraine noch einige Hürden meistern muss, bis der Weg in die Europäische Union endgültig frei ist. Denn wie für alle Beitrittskandidaten gilt auch hier uneingeschränkt die Erfüllung der „Kopenhagener Kriterien“. Dazu gehören unter anderem institutionelle Stabilität, eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten, aber auch wirtschaftliche Voraussetzungen wie eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.

Auch wenn sich in der Ukraine in den vergangenen Jahren vieles zum Positiven entwickelt hat, gibt es auf einigen Feldern noch Nachholbedarf, zum Beispiel mit Blick auf die Korruptionsbekämpfung. Deshalb muss es nun darum gehen, die Ukraine schrittweise an die EU heranzuführen. Aus Sicht der Union kann dies auch durch einen Zwischenstatus der Beitrittskandidaten als Vorstufe zur Vollmitgliedschaft erfolgen. Einen entsprechenden Vorschlag hat der französische Präsident Emmanuel Macron bereits auf den Tisch gelegt. Es ist nun an der Bundesregierung hier an einer klugen Lösung mitzuarbeiten.

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