Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 31. Oktober 2022

Gut, dass jetzt juristische Klarheit herrscht: Zwar hat der Europäische Gerichtshof erklärt, dass die bisherige deutsche Vorratsdatenspeicherung mit europäischem Recht unvereinbar sei. In der Urteilsbegründung räumen die Richter gleichzeitig aber einen gesetzgeberischen Handlungsspielraum bei der Speicherung von IP-Daten ein. Ausnahmen gelten demnach „zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum“. Damit ist klar: Eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur besseren Aufklärung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, wie die Unionsfraktion sie fordert, ist zulässig.

Leider wurde das Thema jahrelang von SPD, Grünen und FDP blockiert, die einen vermeintlichen Datenschutz vor den Schutz unserer Kinder gestellt haben. Damit muss jetzt endlich Schluss sein. Um Kinderschänder aufzuspüren und Pädophilenringe auffliegen zu lassen, sind IP-Adressen die wichtigsten – und oft die einzigen – digitalen Beweismittel. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Ein unhaltbarer Zustand!

Ich bin mir sicher, dass wir uns in der Zielsetzung – Kinderschändern das Handwerk zu legen und Täter schnellstmöglich zu ermitteln – über Parteigrenzen hinweg einig sind. Umso wichtiger ist es, dass Innenministerin Faeser und Justizminister Buschmann jetzt ihren Streit über das „Wie“ beenden und umgehend für eine praxistaugliche und rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen sorgen. Jetzt ist konsequentes und schnelles Handeln gefragt.

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