Das ist leider keine gute Nachricht zum Jahresende: Ab 2023 wird es deutlich teurer, eine Immobilie zu vererben. Der Grund: Die Ampel-Regierung hat im Deutschen Bundestag mit dem Jahressteuergesetz 2022 die steuerliche Bewertung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken geändert. Dieser Schritt war aufgrund von richterlichen Entscheidungen notwendig geworden. Allerdings wurde es wider besseres Wissen versäumt, die Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer anzupassen. Das ist nichts anderes als eine Steuererhöhung durch die Hintertür.
Bereits jetzt reichen die Freibeträge – bei der Erbschaftssteuer sind das beispielsweise 400.000 Euro pro Kind beziehungsweise 200.000 Euro pro Enkel – in bestimmten Regionen Deutschlands nicht aus, um das Haus der verstorbenen Eltern oder Großeltern steuerfrei übernehmen zu können. Auch bei uns im teuren Rhein-Main-Gebiet ist diese Situation angesichts der dramatisch gestiegenen Immobilienpreise kein Einzelfall. Zuletzt wurden die Freibeträge im Jahr 2009 angepasst. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir uns darum für eine Erhöhung der allgemeinen Freibeträge um 65 Prozent eingesetzt. Die Ampel-Koalition ist diesem Vorschlag leider nicht gefolgt.
Wir wollen, dass Eigentum innerhalb der Familie, von Menschen, die ein Leben lang dafür hart gearbeitet und gespart haben, weiterhin steuerfrei vererbt werden kann. Hierzu bedarf es aufgrund der Verteuerung von Immobilien einer substanziellen Erhöhung der Freibeträge im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Im Bundesrat wurde zudem eine Regionalisierung der Freibeträge thematisiert, um örtlichen Unterschieden in der Wertentwicklung gerecht zu werden. Auch das ist ein diskutierenswerter Ansatz. Denn es geht hier nicht um Privilegien für „Superreiche“, sondern um ganz „normale“ Einfamilienhäuser.