Tatort Kinderzimmer: Der Deutsche Bundestag hat sich mit dem Thema Cybergrooming auseinandergesetzt. Hinter diesem Begriff versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Wer das tut, macht sich zwar schon heute strafbar – allerdings nicht, wenn er lediglich glaubt, dass er mit einem Kind kommuniziert, es stattdessen aber mit einem Erwachsenen, z.B. einem Elternteil oder einem Polizisten, zu tun hat. Damit soll jetzt Schluss sein: Mit der Änderung des Strafgesetzbuches soll künftig bereits der Versuch des Cybergroomings unter Strafe gestellt werden. „Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 28. Oktober 2019“ weiterlesen
Kolumne in den Gelnhäuser Nachrichten vom 26. Oktober 2019
Tatort Kinderzimmer: Der Deutsche Bundestag hat sich in der vergangenen Woche in erster Lesung mit dem Thema Cybergrooming auseinandergesetzt. Hinter diesem Begriff versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Wer das tut, macht sich zwar schon heute strafbar – allerdings nicht, wenn er lediglich glaubt, dass er mit einem Kind kommuniziert, es stattdessen aber mit einem Erwachsenen, beispielsweise einem Elternteil oder einem Polizisten, zu tun hat. Damit soll jetzt Schluss sein: Mit der Änderung des Strafgesetzbuches soll künftig bereits der Versuch des Cybergroomings unter Strafe gestellt werden. Damit setzt der Deutsche Bundestag eine zentrale Forderung aus dem Wahlprogramm von CDU und CSU um. „Kolumne in den Gelnhäuser Nachrichten vom 26. Oktober 2019“ weiterlesen
Kolumne in der Wetzlarer Neuen Zeitung vom 21. Oktober 2019
Tatort Kinderzimmer: Der Deutsche Bundestag hat sich in der vergangenen Woche in erster Lesung mit dem Thema Cybergrooming auseinandergesetzt. Hinter diesem Begriff versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Wer das tut, macht sich zwar schon heute strafbar – allerdings nicht, wenn er lediglich glaubt, dass er mit einem Kind kommuniziert, es stattdessen aber mit einem Erwachsenen, beispielsweise einem Elternteil oder einem Polizisten, zu tun hat. Damit soll jetzt Schluss sein: Mit der Änderung des Strafgesetzbuches soll künftig bereits der Versuch des Cybergroomings unter Strafe gestellt werden. Damit setzt der Deutsche Bundestag eine zentrale Forderung aus dem Wahlprogramm von CDU und CSU um. „Kolumne in der Wetzlarer Neuen Zeitung vom 21. Oktober 2019“ weiterlesen