Kolumne im Hanauer Anzeiger vom 23. Dezember 2019

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – so steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Übersetzt heißt das: Menschenrechte gelten weltweit. Es ist daher ein wichtiges Signal, dass sich Entwicklungshilfeminister Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil für die Einführung eines Lieferkettengesetzes stark machen. Gelten soll die Neuregelung für größere Unternehmen. Ausdrücklich nicht gemeint ist der kleine Handwerker vor Ort.

Viele deutsche Unternehmen haben sich des Themas bereits angenommen, z.B. im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen wie dem Textilbündnis. Doch diese Bemühungen reichen nicht aus. Es gibt 300.000 deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig sind. Eine Umfrage hat ergeben, dass sich davon nur 20 Prozent im Rahmen einer Selbstverpflichtung mit dem Thema Menschenrechte auseinandersetzen. Das ist zu wenig.

Wir wollen zuhause keine Kinderarbeit und wir sollten sie weltweit ächten. Wir wollen hier bei uns hohe Arbeitsstandards und deshalb ist es richtig, dass derjenige, der am Ende der Lieferkette steht, auch von seiner Arbeit leben kann und menschenwürdige Arbeitsbedingungen hat. Und schließlich darf es kein Wettbewerbsnachteil für Unternehmen sein, wenn sie sich freiwillig für ökologische Mindeststandards und faire Löhne einsetzen.

Länder wie Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, aber auch die USA haben bereits Lieferkettengesetze. Ihrem Beispiel sollten wir folgen – mit Augenmaß und in enger Abstimmungen mit der Wirtschaft.

Im Frühjahr soll im Rahmen einer zweiten Selbsteinschätzung der Unternehmen herausgefunden werden, ob sich das Ergebnis bessert. Falls nicht, soll das Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht werden. In der zweiten Jahreshälfte übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Dann soll das Thema in Europa auf die Agenda gesetzt werden.

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